Teilnahmebedingungen Dekanatsministrant*innenzeltlager

1. Anmeldung

Der Veranstalter ist das Katholische Jugendreferat / BDKJ-Dekanatsstelle Tuttlingen-Spaichingen im folgenden kurz „Kath. Jugendreferat“ genannt. 

Wir bitten, die Anmeldung mittels des Anmeldeformulars über die Homepage des Kath. Jugendreferats Tuttlingen-Spaichingen zu übermitteln. Die Anmeldung ist mit der Übertragung der Anmeldedaten verbindlich. Bei Veranstaltungen mit begrenztem Teilnahmekontingent werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Anmeldezeitpunktes berücksichtigt. Nach dem Erreichen des Teilnahmekontingents, werden alle weiteren Anmeldungen automatisch auf eine Warteliste gesetzt.  

Bei der Anmeldung müssen persönliche Daten und Kontaktdaten der Teilnehmenden und ggf. deren sorgeberechtigter Personen angegeben werden. Gegebenenfalls abgefragte andere Angaben müssen wahrheitsgemäß und nach aktuellem Kenntnisstand erfolgen.

 

2. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Einzelbeschreibung der Maßnahme in der Ausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Informationen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. 

 

3. Zahlung

Der Teilnahmebeitrag wird unaufgefordert bis zum genannten Datum in der Ausschreibung auf das ebenfalls dort genannte Konto überwiesen. 

 

4. Rücktritt

Der Rücktritt muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter erfolgen und muss schriftlich durch den Veranstalter bestätigt werden. Für den Fall des Rücktritts ergeben sich folgende Stornokosten: 
Rücktritt bis 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme: 50% des Mindestteilnahmepreises 
Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn der Maßnahme: 70% des Mindestteilnahmepreises 
Rücktritt bis Beginn der Maßnahme: 90% des Mindestteilnahmepreises 
Sollte sich ein Ersatz finden, sind die Stornokosten obsolet, es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10€ erhoben. 
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim Veranstalter. 

Bei Nichterscheinen oder bei vorzeitiger Abreise von der Veranstaltung ist der volle Teilnahmebeitrag zu leisten.

 

5. Haftung

Sollte ein Abbruch der Maßnahme aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. witterungsbedingt), zum Wohle der Teilnehmer*innen notwendig werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf den Leistungsumfang der vom Kath. Jugendreferat abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Gepäck, keine Haftung besteht ebenso bei Einbruch oder Diebstahl. 

 

6. Ausschluss von der Veranstaltung 

Die Regeln oder Hausordnung der Veranstaltung sind einzuhalten. Anweisungen aufsichtführender Leiter*innen und der Veranstaltungsleitung sind zu folgen. 

Das Mitbringen von Waffen und Drogen sowie deren Konsum ist untersagt. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

Bei Zuwiderhandlung kann die Veranstaltungsleitung einen Platzverweis aussprechen und die Teilnehmenden auf eigene Kosten (bei Minderjährigen in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern) nach Hause schicken (oder von den Eltern abholen lassen). In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. 

 

7. Versicherung

Für alle Teilnehmer*innen wird durch den Veranstalter für die Dauer der Maßnahme eine Gruppen-Reise-Haftpflicht und Unfallversicherung abgeschlossen. Für den Verlust von Wertsachen haftet der*die Teilnehmer*in selbst, bzw. dessen Sorgeberechtigten. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des*der Teilnehmer*in in Anspruch genommen. Im Falle einer Erkrankung/Verletzung/Vergiftung kann eine ärztliche Behandlung vor Ort erfolgen. Die Personensorgeberechtigten werden darüber informiert und soweit nötig um weitere Zustimmungen gebeten. Sollten dadurch Kosten entstehen, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden, sind diese durch den*die Teilnehmer*in bzw. deren Sorgeberechtigte zu übernehmen. 

 

8. Betreuung

Die Maßnahme wird von ehrenamtlichen Leiter*innen durchgeführt. 

Während der Veranstaltung übernimmt das Team der Leiter*innen nur eingeschränkt die gesetzliche Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende. Zeitweise werden sich die Teilnehmenden kontrolliert unbeaufsichtigt bewegen können, allerdings wissen Leiter*innen jederzeit, wo sich die Teilnehmenden aufhalten. Dabei ist dringend notwendig, dass die Teilnehmenden den Anweisungen der Leiter*innen folgen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen (siehe 6. Ausschluss von der Veranstaltung). 

 

9. Sonstiges

Die Teilnahme ist nur für den gesamten Zeitraum möglich. Auch eine kurzfristige Abwesenheit, z. B. für ein Fußballspiel, ist nicht möglich. 
Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir Eltern, Freund*innen, Bekannte und Verwandte auf einen Besuch während der Veranstaltung zu verzichten.

Sollte eine Regelung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.